Kfz-Versicherung trotz Schufa
Wie sieht es eigentlich aus mit dem Wechseln der Kfz-Versicherungen, wenn ein Schufa-Eintrag besteht? Funktioniert ein Wechsel oder der Neuabschluss der Versicherung trotz der Schufa? Grundsätzlich zählen einige Aspekte der Kfz-Versicherung zu den sogenannten Pflichtversicherungen, wodurch der Abschluss erleichtert wird. Inwieweit sich das auf den Wechsel oder die Suche auswirkt und auf welche Punkte Kfz-Besitzer achten sollten, wenn sie trotz Schufa eine Kfz-Versicherung suchen, zeigt dieser Beitrag.
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Was bedeutet die Pflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Wie auch die Krankenversicherung ist sie gesetzlich verankert und vorgeschrieben für jeden, der ein Auto hat. Dabei besagt das Pflichtversicherungsgesetz, dass jedes Auto in diesen drei Punkten versichert sein muss:
• Sachschäden – das sind Schäden, die der Kfz-Halter mit seinem Auto an Gegenständen anderer Bürger verursachen kann. Der versehentlich angefahrene Gartenzaun gehört dazu, ebenso natürlich jeglicher Schaden, der im Rahmen eines Unfalls an fremden Kfz entsteht.
• Vermögensschäden – verursacht der Fahrer einen Unfall, können sich schnell Vermögensschäden ergeben. Das kann schon sein, indem der Fahrer einen Lieferwagen mit Firmenequipment beschädigt. Aber auch Einnahmenausfälle gehören hierzu.
• Personenschäden – werden bei einem Unfall Menschen geschädigt, sind das Personenschäden. Gerade diese müssen über die Haftpflicht abgedeckt sein.
Die gesetzlichen Deckungssummen, die im Gesetz verankert stehen, dürfen von keiner Kfz-Haftpflichtversicherung unterschritten werden. Allerdings sind sie relativ gering. Für Personenschäden stehen beispielsweise nur 7,5 Millionen im Gesetz. Das mag nach viel klingen, doch kommen diese Kosten bei langwierigen Behandlungen oder auch bei Unfällen mit mehreren Verletzten schnell zusammen.
Grundsätzlich hat die Kfz-Versicherung den Sinn, den Halter nach einem verursachten Unfall vor horrenden Kosten zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Unfallgeschädigten Kosten für Reparaturen, Verdienstausfall oder auch Behandlungen gezahlt bekommen.
Was besagt die Schufa bei der Kfz-Versicherung?
Das Pflichtversicherungsgesetz spielt nun freilich denjenigen in die Hände, die eine negative Schufa haben. Denn die reine Haftpflichtversicherung, insbesondere die Basisversicherung mit den gesetzlichen Deckungssummen, darf niemandem verwehrt werden. Hier gibt es nur Ausnahmen für drastische Fälle:
• Versicherungsbetrug – wer bereits einen Versicherungsbetrug begangen hat, erwischt und verurteilt wurde, der darf von der Versicherung abgelehnt werden, die durch den Vorfall geschädigt wurde.
• Offene Posten – wer noch höhere offene Posten bei dieser Versicherung hat, der kann ebenfalls abgelehnt, beziehungsweise mit Auflagen belegt werden.
In allen anderen Fällen müssen Versicherungsgesellschaften wenigstens die Kfz-Haftpflicht anbieten oder auf diese verweisen. Bei den Kaskoversicherungen der Kfz-Versicherung verhält es sich ein wenig anders. Das sind praktisch die Zusatzversicherungen. Sie beinhalten die Haftpflicht, gehen aber über deren Leistungen hinaus:
• Teilkasko – neben reinen Haftpflichtschäden deckt die Kfz-Versicherung auch einige Schäden am versicherten Fahrzeug ab. Glasbruch, Marderbisse, aber auch Tierunfälle und Hagel- und Unwetterschäden gehören dazu.
• Vollkasko – sie beinhaltet die beiden anderen Kfz-Versicherungen, erweitert den Teilkaskoschutz und beinhaltet die Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn der Halter einen Unfall verursachte.
Keine Kfz-Versicherung ist verpflichtet, trotz negativer Schufa einen Kaskoschutz anzubieten. Das bringt Halter häufiger in eine schlechte Lage, denn finanzieren sie ein Fahrzeug, ist die Vollkasko oft vorgeschrieben. Trotzdem gibt es an dieser Stelle gute Nachrichten. Auch die Voll- und Teilkasko der Kfz-Versicherung ist trotz Schufa zu bekommen.
Wie kann der Wechsel oder Neuabschluss vollzogen werden?
Wer die Kfz-Versicherung trotz Schufa wechseln möchte, der muss zuerst seinen alten Vertrag prüfen. Wann kann die Versicherung gekündigt werden? Die Laufzeit beträgt immer ein Jahr, wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag. Wichtig ist, sich nicht auf den damaligen Stichtag, den 30. November, zu verlassen. Dieser Termin entstand, da früher alle Versicherungen das Kalenderjahr abbildeten, heute beginnen viele Verträge aber mitten im Jahr und enden somit genau ein Jahr später. Es ist also notwendig, zuerst das Kündigungsdatum zu erfahren. Wer einen Neuabschluss beabsichtigt, der braucht sich hierum freilich nicht zu kümmern und kann einige Punkte der folgenden Liste unbeachtet lassen:
• Vergleich – jeder Wechsel oder Abschluss beginnt mit dem Vergleich der Kfz-Versicherung. Das geht bei uns auch trotz der Schufa. Unser Rechner greift auf sämtliche Kfz-Versicherungen zu und gleicht sie mit den Eingaben des Halters ab. Am Ende wird eine Auflistung mit den besten Kfz-Versicherungen angezeigt.
• Anfrage – nun wird die Versicherungsanfrage gestellt. Wer bereits eine Kfz-Versicherung trotz Schufa hat, der sollte das Ergebnis der Anfrage zuerst abwarten. Keine Sorge, eine Doppelversicherung ist ausgeschlossen.
• Annahme – wird der Kfz-Versicherung trotz Schufa zugestimmt, erhält der Versicherungsnehmer die eVB-Nummer, also den Versicherungsnachweis, per E-Mail und später die Verträge. Nun kann sich um die alte Versicherung gekümmert werden.
• Kündigung – sobald der Vertrag zustande kam, ist es sicher, die alte Autoversicherung zu kündigen. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versicherungsnehmer sollten den Vergleich rechtzeitig beginnen, damit sie noch ausreichend Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist haben. Diese beträgt immer einen Monat.
Und schon kann mit der neuen Kfz-Versicherung trotz Schufa gefahren werden. Bei einem Wechsel melden sowohl die neue als auch die alte Versicherung der Zulassungsstelle die Änderung und übermitteln die neue eVB-Nummer. Bei einem reinen Neuabschluss wird die eVB-Nummer einfach bei der Anmeldung des Wagens mitgebracht.
Chancenplus: Bessere Chancen auf die Kfz-Versicherung trotz Schufa
Gerade bei einer sehr negativen Schufa kann es schwieriger sein, die Kaskoversicherungen der Kfz-Versicherungen zu erhalten. Die Ursache ist schlichtweg, dass die Versicherungen kein Risiko eingehen wollen. Dieses lässt sich aber leicht aufheben:
• Jährliche Zahlung – wer die Versicherungssumme gleich im Voraus zahlt, nimmt der Kfz-Versicherung sämtlichen Wind aus den Segeln. Darüber hinaus wird die Beitragssumme nun sinken, da es auf die Zahlweise einen Rabatt gibt.
• Selbstbeteiligung – einige Kfz-Versicherungen fürchten bei negativen Einträgen, dass der Kunde ständig Schäden melden könnte. Kam dies in der Vergangenheit häufiger vor, kann das schon ein Ausschlussgrund sein. Sinnvoll ist es, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diesen Betrag muss der Halter nun bei jedem Schaden aus der eigenen Tasche zahlen. Pluspunkt: Auch diese Vereinbarung senkt die Beiträge.
Generell ist es wichtig, die Kaskoversicherungen nicht auszureizen. Wer sämtliche Kleinschäden an seinem Auto ständig meldet, der wird von den Kfz-Versicherungen auf eine schwarze Liste gesetzt, gleichfalls kann der Vertrag aufgelöst werden. Da sich Versicherungen untereinander abstimmen, wird auch ein Wechsel erschwert. Experten raten daher, die Teilkasko nur ab 500,00 Euro zu benachrichtigen, die Vollkasko sogar erst ab Schäden im Wert von 1.000,00 Euro oder höher. Welche Grenze für einen selbst stemmbar ist, muss natürlich jeder für sich entscheiden.
Fazit – es gibt die Kfz-Versicherung trotz Schufa
Trotz Einträgen in der Schufa ist es relativ leicht, eine gute und günstige Kfz-Versicherung zu finden. Unser Vergleich der Kfz-Versicherungen hilft schon einmal dabei, aber auch die eigenen Angaben können die Chancen erhöhen. Ohne eine Autoversicherung steht kein Halter da, denn die Haftpflicht muss auch trotz einer sehr negativen Schufa angeboten werden. Doch selbst die Teil- und Vollkasko wird oftmals trotz Schufa vergeben, wenn sich der Kunde sonst nichts hat zu schulden kommen lassen oder eine Selbstbeteiligung vereinbart.