Kfz-Versicherung trotz Insolvenz
Eine Privatinsolvenz ist ein großer Einschnitt im Leben, wenngleich sie für viele Menschen auch die einzige Möglichkeit ist, jemals wieder ein gewöhnliches Leben führen zu können. Doch wenn sie auch eine Chance ist, so verändert die Insolvenzanmeldung die persönliche Schufa massiv. Mehr noch als alle anderen Einträge zuvor, senkt die Insolvenz den Schufa-Score ab und bleibt als Eintrag über die Dauer der Insolvenz und drei Jahre darüber hinaus vermerkt. Viele Bürger trauen sich kaum, eine Kfz-Versicherung anzufragen oder gar an ein Auto zu denken. Aber ist diese Sorge wirklich berechtigt? Dieser Beitrag schaut sich das Thema der Insolvenz und Kfz-Versicherungen an.
KFZ Versicherungsvergleich - Alle Vergleiche powered by TARIFCHECK24 GmbH*
*Es kann vorkommen, dass wir nicht alle Anbieter im Vergleichsrechner haben. Sollte Ihnen ein Anbieter fehlen, so schreiben Sie uns bitte an!
Finanzielle Situation geht über Schufa-Eintrag
Der Grund für die Insolvenz ist, dass Betroffene überschuldet sind. Die Insolvenz dient nun teilweise zum Abtragen der Schulden, größtenteils jedoch ihrem Erlass. Ist die Insolvenz beendet, wird die restliche Schuld vollständig erlassen. Genau dieses Prinzip bedeutet auch, dass betroffene Bürger mit dem Eintritt in die Insolvenz theoretisch betrachtet schuldenfrei und besser gestellt sind. Denn:
• Einkünfte – diese können bis zur Höhe der jeweiligen Pfändungsfreigrenze behalten werden. Wie hoch die Grenze ist, ist personen- und familienstandsabhängig. Für Selbstständige gelten nochmals andere Grenzen, die oft höher ausfallen.
• Pfändungen – Betroffene können nicht mehr gepfändet werden. Genau dieser Fakt stellt sie während der Insolvenz besser, denn sie brauchen sich nicht mehr zu sorgen, dass morgen erneut der Gerichtsvollzieher kommt oder dass das Konto gepfändet ist. Die Ausnahme besteht aus neuen Schulden, die während der Insolvenz angehäuft werden, was natürlich vermieden werden muss.
• Schulden abtragen – die Einnahmen, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, gehen in die Schuldentilgung.
Faktisch betrachtet ist jemand, der sich in der Privatinsolvenz befindet, also schon einmal sicherer aufgestellt, als zuvor. Das ist natürlich nicht in der Schufa erkennbar, doch das eigene Erleben bekräftigt das in den meisten Fällen. Auch ist es manchmal möglich, mehr Geld auf die Seite zu legen, sofern das mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen ist. Erfordert die Aufnahme einer neuen Arbeit die Anschaffung eines Fahrzeugs, darf meist Geld hierfür beiseite gelegt werden. Denn hier gilt das Prinzip, dass mit der neuen Arbeit höhere Einkünfte möglich sind, durch die wiederum mehr Schulden getilgt werden.
Der Abschluss der Kfz-Versicherung
Und welchen Einfluss hat das nun auf die Kfz-Versicherung? Die Versicherungsgesellschaft holt eine Bonitätsauskunft ein, die bei insolventen Menschen miserabel ist. Somit sind eine Ablehnung und der Verweis auf die Basisversicherung zuerst wahrscheinlich. Wirklich? Nein:
• Rücksprache – generell kann bei Ablehnungen mit der Versicherung gesprochen werden. Die Bonitätsauskunft verrät der Versicherung nicht, warum sie so schlecht ist, es wird eigens ein Wert übermittelt. Meldet sich der Betroffene jedoch bei der Versicherung und erklärt seinen Fall, sind oft wieder alle Wege offen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die gerade ihre Insolvenz abgeschlossen haben und somit schuldenfrei sind. Der »Makel« in der Schufa bleibt noch bestehen, doch ist das Problem behoben, gleichfalls in die finanziellen Verhältnisse oft deutlich besser.
• Zahlung – Betroffene können das Risiko für die Versicherung schon im Vorfeld minimieren, indem sie die Versicherung für sechs oder zwölf Monate im Voraus zahlen. Der Vorteil: Die Kfz-Versicherung wird nun durch den Rabatt günstiger.
• Versicherungspflicht – hilft überhaupt keine Geste, muss der Bürger dennoch eine Kfz-Versicherung angeboten bekommen. Die reine Basis-Haftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen und es ist fast unmöglich, einen Interessenten vollständig abzulehnen.
Auf der anderen Seite birgt die reine Haftpflichtversicherung immer die Gefahr, dass Schäden am Fahrzeug nicht bezahlt werden können. Und gerade bei finanzierten Fahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz empfohlen und ist teils gar vorgeschrieben. Wer nun glaubt, keine Finanzierung zu erhalten, der wird sich wundern. Gerade gebrauchte Fahrzeuge werden auch an Personen mit schlechter Bonität auf Raten abgegeben.
Kaskoversicherung trotz Insolvenz?
Bei allen finanzierten Fahrzeugen, selbst wenn das Geld nur von der Familie oder Bekannten stammt und an diese zurückgezahlt wird, sollten vollkaskoversichert sein. Der Grund ist, dass ein Totalschaden anderenfalls zum persönlichen finanziellen Desaster führt, da wieder ein neues Auto angeschafft und zugleich der andere Kredit abbezahlt werden müssen. Verbraucher, die sich in der Insolvenz befinden, sollten daher folgende Schritte unternehmen, um sich die Chance auf einen Vollkaskoschutz zu erhöhen:
• Vergleichen – zum Anfang steht immer der Versicherungsvergleich. Welche Versicherung bietet welche Inhalte und lost welche Konditionen aus? Bei uns auf der Seite steht der Vergleich der Autoversicherung auch trotz Insolvenz zur Verfügung.
• Anpassung – auch die Kaskoversicherungen können angepasst werden. Versicherungsnehmer können Fremdfahrer oder junge Fahrer ausschließen. Beide Ausschlüsse senken die Gefahr für die Versicherung. Auch der Standort des Fahrzeugs entscheidet über die Kosten: wird es auf dem privaten Grundstück, im Carport oder gar in Garagen abgestellt, minimieren sich die Beiträge. Dasselbe gilt für die Werkstattbindung, die vorschreibt, in welchen Werkstätten Kaskoschäden behoben werden dürfen.
• Eigenbeteiligung – auch sie wirkt sich auf die Kosten aus. Umso höher die Eigenbeteiligung, desto geringer die Kosten. Aber Vorsicht, die Selbstbeteiligung muss immer verfügbar sein. Wer sich noch in der Insolvenz befindet, der sollte Rücksprache mit dem Verwalter halten, ob die Ansparung des Betrags möglich ist. Wer die Insolvenz schon beendet hat, der kann sie stets zurücklegen.
Zuletzt wird eine jährliche Vorauszahlung gewählt – die meisten Versicherungen akzeptieren den Vertrag nun ohne großartige Probleme. Kommt es doch zu einer Ablehnung, sollte einfach weiterprobiert werden. Größere Hürden lassen sich übrigens eher im vergangenen Verhalten mit alten Versicherern finden. Wer ständig jeden kleinen Kratzer der Kaskoversicherung meldete, der ist für Autoversicherungen ein verbrannter Kunde: Nun wird fast nur noch die Haftpflicht angeboten.
Im Notfall: Haftpflichtversicherung und Insolvenzverwalter
Gibt es ernsthafte Probleme, eine Kaskoversicherung zu finden, gibt es weiterhin Lösungen:
• Anderer Versicherungsnehmer – Insolvenzen sind personenbezogen. Ist die Frau insolvent, betrifft dies also nicht den Ehemann – oder umgekehrt. Da es unerheblich ist, wer eine Versicherung für das Fahrzeug abschließt, kann die Versicherung auf innerhalb der Familie über eine andere Person laufen.
• Insolvenzverwalter – sein Job ist es, den Mandanten während der Insolvenz zu unterstützen, zu beraten und ihm zu helfen. Das bedeutet, dass er auch helfen kann, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Das Schreiben eines Insolvenzverwalters, dass die Insolvenz in Kürze abgeschlossen ist oder seit drei Monaten erfolgreich beendet wurde, wirkt Wunder.
• Haftpflichtversicherung – sie steht noch über der gesetzlichen Pflichtversicherung und wird selbst in den übelsten Fällen von Versicherungen vergeben.
Fazit – das Gesetz gilt auch bei Insolvenzen
Das Pflichtversicherungsgesetz hilft Menschen, die sich in der Privatinsolvenz helfen, massiv weiter. Doch haben sie sogar Chancen auf Kaskoversicherungen, wenn die Angebote verglichen werden und notfalls mit der Versicherung Rücksprache gehalten wird. Wichtig ist, immer einen ausführlichen Versicherungsvergleich durchzuführen, denn auch in der Insolvenz sollte das Preis-Leistungsverhältnis ganz weit oben auf der Prioritätsliste stehen.